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   OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77   

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https://dejure.org/1977,749
OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77 (https://dejure.org/1977,749)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.10.1977 - 11 U 72/77 (https://dejure.org/1977,749)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Oktober 1977 - 11 U 72/77 (https://dejure.org/1977,749)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 326
  • NJW 1979, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1976 - IV ZR 197/75

    Klage auf Zahlung von Maklerlohn - Nachweis eines Käufers - Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77
    Die Rechtsprechung hat derartigen (nicht ausgehandelten) AGB-Normen, die die Verpflichtung zur Zahlung einer erfolgsunabhängigen Provision begründen sollten, weitgehend die Gültigkeit abgesprochen, so insbesondere in dem Fall, dass der Makler sich durch die bloße Bezugnahme auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbedingen will, dass ihm der Auftraggeber auch dann Provision zahlen soll, wenn dieser es ablehnt, das Geschäft mit dem ihm zugeführten Interessenten abzuschließen, oder wenn der Auftraggeber den Fest- und Alleinauftrag während der Auftragsfrist kündigt (BGH in NJW 1967, 1225, vgl. ferner BGHZ 60, 377, BGH in NJW 1975, 647, BGH NJW 1977, 624).

    Nach der Entscheidung des 4. Senats des Bundesgerichtshofs vom 15.12.1976 (NJW 1977, 624), in der der BGH - soweit ersichtlich - erstmals nähere Ausführungen zu dieser Frage gemacht hat, würde diese Behauptung der Klägerin genügen, um den Inhalt der AGB als individuell ausgehandelt erscheinen zu lassen.

  • BGH, 22.02.1967 - VIII ZR 215/64

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Provision -

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77
    Die Rechtsprechung hat derartigen (nicht ausgehandelten) AGB-Normen, die die Verpflichtung zur Zahlung einer erfolgsunabhängigen Provision begründen sollten, weitgehend die Gültigkeit abgesprochen, so insbesondere in dem Fall, dass der Makler sich durch die bloße Bezugnahme auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbedingen will, dass ihm der Auftraggeber auch dann Provision zahlen soll, wenn dieser es ablehnt, das Geschäft mit dem ihm zugeführten Interessenten abzuschließen, oder wenn der Auftraggeber den Fest- und Alleinauftrag während der Auftragsfrist kündigt (BGH in NJW 1967, 1225, vgl. ferner BGHZ 60, 377, BGH in NJW 1975, 647, BGH NJW 1977, 624).
  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 158/71

    Maklerprovision bei Alleinauftrag

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77
    Die Rechtsprechung hat derartigen (nicht ausgehandelten) AGB-Normen, die die Verpflichtung zur Zahlung einer erfolgsunabhängigen Provision begründen sollten, weitgehend die Gültigkeit abgesprochen, so insbesondere in dem Fall, dass der Makler sich durch die bloße Bezugnahme auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbedingen will, dass ihm der Auftraggeber auch dann Provision zahlen soll, wenn dieser es ablehnt, das Geschäft mit dem ihm zugeführten Interessenten abzuschließen, oder wenn der Auftraggeber den Fest- und Alleinauftrag während der Auftragsfrist kündigt (BGH in NJW 1967, 1225, vgl. ferner BGHZ 60, 377, BGH in NJW 1975, 647, BGH NJW 1977, 624).
  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 89/73

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Maklers - Entstehung der Provisionspflicht

    Auszug aus OLG Celle, 28.10.1977 - 11 U 72/77
    Die Rechtsprechung hat derartigen (nicht ausgehandelten) AGB-Normen, die die Verpflichtung zur Zahlung einer erfolgsunabhängigen Provision begründen sollten, weitgehend die Gültigkeit abgesprochen, so insbesondere in dem Fall, dass der Makler sich durch die bloße Bezugnahme auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausbedingen will, dass ihm der Auftraggeber auch dann Provision zahlen soll, wenn dieser es ablehnt, das Geschäft mit dem ihm zugeführten Interessenten abzuschließen, oder wenn der Auftraggeber den Fest- und Alleinauftrag während der Auftragsfrist kündigt (BGH in NJW 1967, 1225, vgl. ferner BGHZ 60, 377, BGH in NJW 1975, 647, BGH NJW 1977, 624).
  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83

    AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor

    Darum braucht hier nicht entschieden zu werden, inwieweit eine solche dem Vertragspartner erklärte Bereitschaft im Einzelfall ausreichen kann, den vorformulierten Vertragstext nicht als AGB zu werten (vgl. dazu BGHZ 74, 204, 209 [BGH 05.04.1979 - VII ZR 308/77]; 85, 305, 308 [BGH 18.11.1982 - VII ZR 305/81]; BGH NJW 1979, 367, 368 [BGH 08.11.1978 - IV ZR 179/77]; OLG Celle NJW 1978, 326, 327 [OLG Celle 28.10.1977 - 11 U 72/77] m.N.).
  • BGH, 08.11.1978 - IV ZR 179/77

    Klage auf Zahlung eines "Reuegelds" bei Rücktritt von einem

    Diese Ansicht hat das Berufungsgericht mit eingehenden Ausführungen begründet (vgl. die Veröffentlichung des Berufungsurteils in NJW 1978, 326 und WM 1977, 1389).
  • BGH, 11.10.1984 - VII ZR 249/83

    Wirksamkeit der Vereinbarung einer Hinterlegungspflicht - Anwendbarkeit des

    Darum braucht hier nicht entschieden zu werden, inwieweit eine solche dem Vertragspartner erklärte Bereitschaft im Einzelfall ausreichen kann, den vorformulierten Vertragstext nicht als AGB zu werten (vgl. dazu BGHZ 74, 204, 209; 85, 305, 308; BGH NJW 1979, 367, 368 [BGH 08.11.1978 - IV ZR 179/77]; OLG Celle NJW 1978, 326, 327 [OLG Celle 28.10.1977 - 11 U 72/77] m.N.).
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